Als Rundum-Service-Sicherheits-Dienstleister ist CONDOR an mehreren Flughäfen sowohl im Bereich der Flughafen-Sicherheit (§ 8 LuftSiG), der Passagier- und Gepäckkontrolle (§ 5 LuftSiG) wie auch der Luftfracht (§ 9 LuftSig) tätig. Flughäfen sind weit mehr als der Zu- und Ausstiegspunkt zum Flieger, der den Reisenden zu seinem Ferien- oder Geschäftsziel bringt.

Gerade große Flughäfen sind mit ihren integrierten Einkaufs- und Restaurationsbereichen Anziehungs- und Aufenthaltsbereich für viele tausend Menschen geworden. Die Anzahl der Arbeitsplätze an den führenden Flughäfen in Deutschland übersteigt die Einwohnerzahl mancher Kleinstadt. Parkgebühren, Shopping-Malls und andere Einrichtungen tragen mitunter mehr zum Umsatz und Ertrag eines Flughafens bei als der Flugbetrieb selbst.

Entsprechend mannigfaltig sind die Aufgaben der Sicherheit an einem Flughafen. Sie reichen von standardisierten Bewachungs- und Ermittlungsdiensten in den Einkaufsbereichen, über die Sicherheit der logistischen Ver- und Entsorgung bis hin zur Gefahrenabwehr für den Flugbetrieb entsprechend der Vorgaben der Luftsicherheit.

CONDOR ist als mittelständischer Sicherheitsdienstleister mit einem breiten Erfahrungsschatz in der klassischen Bewachung ebenso wie durch die ganzheitliche Sicherheitsbetreuung mehrerer Regionalflughäfen sowie internationalen Luftrachtunternehmen und sonstigen Akteuren innerhalb der Sicheren Lieferkette gut aufgestellt.

 

Objektsicherheit für Flughafennutzer

Nicht nur der Flughafen selbst ist mit diversen Gebäuden im Flughafenbereich Nachfrager für Sicherheit. Airlines, Wartungs- und Versorgungsunternehmen, Cateringdienste, Frachtunternehmen und eine Vielzahl sonstiger Lieferanten und Dienstleister, die zum Flugbetrieb erforderlich sind, haben sich im Flughafenbereich angesiedelt. Mit ihren Gebäuden verfügen sie teilweise über eigene Zugängen zum Sicherheitsbereich, die entsprechende Kontrollen von Mitarbeitern, Besuchern und Lieferungen erfordern. Neben den Vorgaben des Luftsicherheitsgesetzes unterliegen die Objekte den üblichen Gefährdungen, speziell, wenn in den Gebäuden hochwertige Güter oder Werkzeuge gelagert werden.

CONDOR unterstützt Sie in allen Fragen der

  • Klassischen Sicherheit (technisch, personell, organisatorisch),
  • Aus- und Fortbildung Ihrer Mitarbeiter bezüglich der besonderen Anforderungen aufgrund der Flughafenanbindung (LuftSiG, Modulsystem Ausbildung),
  • Durchführung von Personen- und Warenkontrollen sowie
  • Regelmäßigen Auditierung und Verbesserung Ihres Sicherheitsmanagementsystems einschließlich der Validierung getroffener Annahmen im Rahmen des Risk-Assessments.

Geländesicherheit und Sicherheit für Non-Aviation-Bereiche

Große Flughäfen haben inzwischen urbanen Charakter mit mehreren zehntausend Mitarbeitern und einer Infrastruktur angenommen, deren Lager-, Verkaufs- und Produktionsflächen außerhalb des Luftsicherheitsbereichs den gleichen Anforderungen hinsichtlich Pforten- und Empfangsdiensten, Brandschutzposten etc. unterliegen wie klassische Verwaltungs- und Produktionsgelände. Flug- und Terminalflächen, Ausgleichsflächen und ergänzende Infrastruktur umfassen i.d.R. mehrere Hektar, die je nach Sicherheitsbereich vor dem Eindringen Fremder geschützt werden müssen.

Perimeter- und Zaunsicherungsanlagen sind ein effektiver Schutz, wenn sie z.B. durch die mobilen Sicherheitskräfte der CONDOR-Gruppe oder über einen Sicherheitsleitstand überwacht werden. CONDOR hat hier viel Erfahrung, u.a. durch die eigene Notruf- und Serviceleitstelle mit einer Vielzahl von Kundenobjekten inklusive Videoüberwachung.

Dem Werkschutzbereich ähnlich gilt es auch hier diejenigen, die berechtigterweise Zutritt zu Gelände und Gebäude haben, zu kontrollieren und ggf. für den Zeitraum des Aufenthaltes zu begleiten.

Hochwertige Geschäfte, wertvolle Transportgüter und die hohe Anzahl von Menschen rund um den Flughafen bedingen auch, dass Flughäfen eine große Anziehungskraft für Kriminelle haben. Zu den Aufgaben im Non-Aviation-Bereich zählen daher auch

  • Mobile und Separate Sicherheitsleistungen für Verkaufs-, Lager- und Büroflächen,
  • Detektiv- und Ermittlungsdienste, speziell auch für den Bereich der Duty-Free Shops,
  • Pforten- und Empfangsdienste,
  • Veranstaltungsdienste,
  • Brandschutzposten und präventiver Brandschutz,
  • Verkehrsdienste im Luftsicherheitsbereich sowie
  • Aufzugsbefreiungsdienste.

Eine Flugreise beginnt mit der Anfahrt und endet mit der Ausfahrt aus dem Parkhaus. Die Überwachung und Wartung der Parkmanagementtechnik wird ebenso wie die mobile Bestreifung oder technische Überwachung von Parkhäusern und Parkflächen von CONDOR alleine bzw. mit technischen Partnern gewährleistet.

Eine große Anzahl der Passagiere wird mit dem Auto zum Flughafen gebracht bzw. abgeholt oder lässt sein Auto während der Abwesenheit am Flughafen stehen. Wie bei Einkaufszentren im City-Bereich ist ein funktionierendes Parkflächenmanagement für die Flughäfen ein Kundenbindungsargument. Die ungehinderte Anfahrt und die schnelle Erreichbarkeit nach der Rückkehr sowie das sichere Gefühl, sein Fahrzeug gut untergebracht zu haben, sind Teil des Gesamterlebnisses Airport. Zu den von CONDOR in diesem Rahmen übernommenen Aufgaben zählen u.a.

  •     Technische Überwachung von Parkautomaten, deren Entleerung und Behebung von Störungen,
  •     Technische und personelle Überwachung von Parkflächen und Parkhäusern,
  •     Parkplatzeinweisung zu Stoßzeiten,
  •     Überwachung des ruhenden Verkehrs, insbesondere auch zur Vermeidung von Gefährdungen aufgrund von Zufahrtsblockaden für Feuerwehr etc..

Darüber hinaus können mit entsprechenden Partnern des CONDOR-Netzwerkes folgende Leistungen angeboten werden:

  •     Installation und Wartung von Video- und Parkhausmanagementtechnik
  •     Reinigungs- und Vegetationsleistungen
  •     Geldentsorgung und -verarbeitung

Mit der Kontrolle von Passagieren und deren Gepäck gemäß § 5 LuftSiG ist CONDOR präsent an den Kontrollstellen und wahrnehmbar für Passagiere an verschiedenen Flughäfen in Deutschland. Nach diversen Anschlägen in den letzten Jahrzehnten wurden die Sicherheitskontrollen für die Passagiere stetig erhöht. CONDOR-Luftsicherheitsassistenten sind im Auftrag von Landesbehörden oder dem Bundesministerium des Inneren im Rahmen einer gesonderten Beleihung tätig. Ihre Aufgabe ist es, die Einbringung von gefährlichen Gegenständen (Waffen, Sprengstoffe etc.) zu verhindern. Bei ihrer Arbeit werden sie von modernen X-Ray-(Röntgen-)Kontrollanlagen, Tor-/Handsonden, Körperscannern und weiterer Kontrolltechnik unterstützt.

CONDOR-Luftsicherheitskräfte

Unsere ausgebildeten und geprüften Mitarbeiter im Bereich der Luftsicherheit erkennen anhand der Röntgenbilder auf den Bildschirmen, ob sich im Hand- oder Reisegepäck ein verbotener Gegenstand nach § 11 LuftSiG befindet. Ebenso wird der Passagier mittels der materiellen Ressourcen (Tor- und Handsonden, Körperscanner) auf das Mitführen dieser verbotenen Gegenstände überprüft.

Die CONDOR-Luftsicherheitskräfte nutzen zur weiteren Untersuchung bei Verdacht auf Sprengstoffe spezielle Sprengstoffspürgeräte, Flüssigkeitstestgeräte oder Sniffersysteme. Sie werden regelmäßig über das geforderte Mindestmaß hinaus fortgebildet und können Ihre fachspezifischen Kenntnisse auch über spezielle Online-Möglichkeiten jederzeit trainieren.

Technische, personelle und organisatorische Lösungen werden nach gesonderter Beauftragung durch Mitarbeiter unterstützt, die gesonderte Profiling-Qualifikationen haben.

Neben dem § 5 LuftSiG (Passagier- und Gepäckkontrolle) ist CONDOR auch gemäß § 8 LuftSiG für die Kontrollen all derjenigen zuständig, die den Sicherheitsbereich betreten wollen, um dort Ware abzuliefern oder dort zu arbeiten (z.B. Vorfeldpersonal, Reinigungskräfte, Crews, etc.).

An den Zugangskontrollstellen zu den Sicherheitsbereichen werden im Auftrag des Flughafenbetreibers Lieferanten, Zulieferer und sonstige Dritte von CONDOR-Luftsicherheitskontrollkräften gemäß den gesetzlichen nationalen und internationalen Vorgaben überprüft. Darunter fallen u.a. die Kfz-Kontrollen sowie die Zutrittsberechtigungs- und Zufahrtberechtigungskontrollen für das Verbringen von Waren jeglicher Art in die Sicherheitsbereiche eines Flughafens. Die Kontrollen schließen die Crew, das Bordpersonal und sämtliches am Flughafen tätiges Personal uneingeschränkt mit ein.

Speziell ausgebildete Sicherheitsmitarbeiter

Zu den Aufgaben der CONDOR-Sicherheitsmitarbeiter nach § 8 LuftSiG zählen auch die Bewachung des Flughafengeländes mit technischen Mitteln (Videoüberwachung), die Vorfeldsicherung, die Kontrolle von Zaunanlagen und die Bestreifung nicht öffentlicher Bereiche.

Die CONDOR-Luftsicherheitskräfte nutzen zur weiteren Untersuchung bei Verdacht auf Sprengstoffe spezielle Sprengstoffspürgeräte, Flüssigkeitstestgeräte oder Sniffersysteme. Sie werden regelmäßig über das geforderte Mindestmaß hinaus fortgebildet und und können Ihre fachspezifischen Kenntnisse auch über spezielle Online-Möglichkeiten jederzeit trainieren.

Neben Passagieren transportieren die Airlines in ihren Flugzeuge Post und Fracht. Darüber hinaus gibt es spezielle Frachtflugzeuge von spezialisierten Unternehmen wie Amazon, UPS oder DHL, die ausschließlich Post- und Frachtsendungen im internationalen Austausch transportieren. Gemäß §9 LuftSiG sind die Luftfahrtunternehmen verpflichtet ausreichende Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen, damit nur kontrollierte Fracht entgegengenommen wird. 

Wie bei der Kontrolle von Handgepäck werden daher aufgegebenes Frachtgut, Post und Warenpakete manuell, mit Röntgen- und ETS-Geräten, aber auch mit speziell ausgebildeten Spürhunden kontrolliert. Dies kann direkt am Flughafen oder im Rahmen der sicheren Lieferkette auch außerhalb durch so genannte 'reglementierte Beauftragte' erfolgen.

Die vom Luftfahrtbundesamt (LBA) geprüften Luftsicherheitskontrollkräfte (LSKK) der CONDOR-Gruppe führen die erforderlichen Kontrollen im Auftrag der reglementierten Beauftragten durch. Die dafür notwendige Aus- und Fortbildung wird durch eigene Ausbilder und externe Ausbildungspartner vorgenommen. Dabei werden die Besonderheiten von Post- und Frachtsendungen beim Kontrollprozesses intensiv geschult und trainiert.

Mitarbeiter/-innen, die an Flughäfen oder im Bereich der sicheren Lieferkette mit Röntgenanlagen arbeiten, müssen je nach Tätigkeit jährlich 12 bis 20 Zeitstunden im Bereich der Röntgenbilderkennung fortgebildet werden. Nach der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) und den Richtlinien des Bundesministeriums des Inneren (BMI) für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten ist der Jahresumfang auf monatliche Zeiteinheiten aufzuteilen und kontinuierlich umzusetzen.

Viele Unternehmen stellen dies durch stationäre Schulungsrechner sicher, die vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Mitarbeiter-/innen, die aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Abwesenheitsgründen nicht an ihrem Arbeitsplatz zugegen sind, können somit die geforderte monatliche Fortbildung nicht in Anspruch nehmen.