Stationär angebrachter oder als Handsender mitführbarer Taster zur Auslösung eines Überfallalarms. Die Anbringung von Überfalltastern findet i.d.R. verdeckt statt, bei gewerblichen Objekten häufig im unmittelbaren Kassenbereich, bei Privatobjekten u.a. im Eingangsbereich oder in den Schlafzimmern.
- Name des Begriffes: Überfalltaster
- Beschreibungen des Begriffes:
Überfalltaster
- Typ des Begriff: definition
- Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de