Wir sorgen für Sicherheit ...

  • mit motivierten, qualifizierten und langjährig erfahrenen Beschäftigten,
  • mit großer Flexibilität und hoher Qualität,
  • mit dem Anspruch, von zufriedenen Kunden empfohlen zu werden,
  • mit innovativen und ergebnisorientierten Lösungen,
  • mit einem Netzwerk verschiedenster unternehmseigener und externer Spezialisten,
  • mit agilen Geschäftsprozessen, die mit regelmäßigen Chancen- und Risikobewertungen weiterentwickelt werden, sowie mit funktionierenden, hierarchieübergreifenden Teams,
  • als fairer und verlässlicher Partner für Kunden, Lieferanten und Beschäftigte sowie gegenüber den Marktbegleitern,
  • mit regelmäßigen, qualitätsorientierten und nachhaltigen Prüfungen unserer Lieferanten, Partner und Nachunternehmer,
  • unter Beachtung eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt,
  • unter Berücksichtigung des internen und externen Arbeitsschutzes.

Die CONDOR-Gruppe Deutschland hat die Themen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes auf Basis des SCC-Regelwerkes in die Unternehmensprozesse des nach DIN 9001:2015 zertifizierten Management-Systems erfolgreich integriert.

Als mittelständisches Familienunternehmen liegt unser Fokus auf der langfristigen Unternehmensentwicklung. Wir stehen für unsere Werte ein, um Werte für die nächste Generation zu schaffen!

Die nachfolgenden Unternehmensgrundsätze ergänzen die CONDOR-Leitlinien in Form von Handlungsanweisungen und Detaillierungen.

1) Integrität intern und extern als Leitfaden des eigenen Handelns

Es ist unsere Philosophie des Unternehmens, Aufträge im fairen Wettbewerb zu gewinnen und einen fairen Wettbewerb der eigenen Lieferanten zu fördern.

Wir pflegen Fairness gegenüber Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Marktbegleitern.

Zum internen Teil des Organisationssystems zählt ein auf diese Philosophie abgestimmter Verhaltenskodex, der durch nachfolgende Grundsätze definiert ist:

  • Jede Führungskraft wird ihrer Vorbildfunktion durch die Umsetzung interner Richtlinien und Organisationsanweisungen gerecht.
  • Kurze Entscheidungswege und die Übernahme persönlicher Verantwortung kennzeichnen die Organisation des Gesamtunternehmens und die Durchführung einzelner Projekte.
  • Korruption wird abgelehnt. Die Verbindung von Aufträgen mit ungesetzlichen Vorteilen ist untersagt. Soweit Geschenke ausgegeben oder angenommen werden, gelten diese als angemessen und zulässig nur dann, wenn sie als Höflichkeitsgeschenke von nur geringem materiellen oder von symbolischem Wert sind.
  • Preisabsprachen, Marktaufteilungen und sonstige wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen werden abgelehnt. – Netzwerke, Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften sind daher jeweils so zu gestalten, dass dem Markt und den Kunden ein Mehrwert geboten wird, z.B. durch die Möglichkeit als mittelständischer Verbund Großprojekte zu bewältigen oder innovative Produkte zu entwickeln.
  • Firmeneigentum sowie Eigentum von Lieferanten und Kunden, das dem Unternehmen zur Ausübung seiner Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird, wird durch die Mitarbeiter ausschließlich zu dienstlichen Zwecken genutzt bzw. erfolgt gegen entsprechende Vergütung der privaten Nutzung und nachweisliche Dokumentation der Genehmigung.
  • Die Weitergabe von Informationen über das Unternehmen und über die Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten des Unternehmens ist nicht gestattet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt ausdrücklich auch gegenüber Familienangehörigen und über den Zeitraum des Dienstverhältnisses hinaus unbegrenzt.
  • Jeder Mitarbeiter muß im Falle einer Missachtung der Gesetzte, des Werteprogramms, der Verhaltensstandards oder anderer Unternehmensregelungen mit disziplinarischen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Solche Verstöße können auch straf- und haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
  • Eine Nebenbeschäftigung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung. Nicht als Nebenbeschäftigung gilt die Wahrnehmung von Ehrenämtern. Generell untersagt für die Dauer des Dienstverhältnisses sind Beschäftigungen in oder Beteiligungen an Unternehmen, die im Wettbewerb zur CONDOR-Gruppe stehen. Mögliche private und geschäftliche Interessenskonflikte sind unverzüglich anzuzeigen, damit eine strikte Trennung erreicht werden kann.
  • Die Geschäftsführung steht bei Fragen und Entscheidungen zu möglichen Compliance-Problemen als Ansprechpartner intern zur Verfügung. Externe Ansprechpartner, z.B. Fachverbände bzw. beratende Juristen, stehen ebenfalls zur Verfügung.
  • CONDOR unterstützt den „DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner“, den „International Code of Conduct for Private Security Service Providers (ICoC)“ als internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister sowie das vorgelagert Montreux-Abkommen zur Berücksichtigung völkerrechtlicher Verpflichtungen im internationalen Einsatz.
  • CONDOR lässt sein Nachaltigkeitsprogramm jährlich durch EcoVadis unabhängig raten. Das EcoVadis CSR umfasst die Bereiche Umwelt, Soziales, Ethik und Supply Chain.

2) Vorsprung durch Innovation und Flexibilität

Die CONDOR-Gruppe bietet für die individuellen und komplexen Sicherheitsbedürfnisse ihrer Kunden maßgeschneiderte Lösungen, bestehend aus Kombinationen aus qualifizierten Dienstleistungen und innovativen Produkte an. Dazu sind die hohe Flexibitlität der Organisation und ihrer Beschäftigten Garanten für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten unterschiedlichster Größenordnungen. Wir investieren nachhaltig in die Forschung und Entwicklung von Produkten sowie Dienstleistungen. Eine zeitnahe interne sowie externe Bearbeitung individueller Kundenanforderungen in allen Geschäftsbereichen und die Transparenz der Abläufe sichern die Akzeptanz des Kunden, der Mitarbeiter und Partner.

3) Mitarbeiterbindung und -entwicklung

Wissen und Erfahrungen sowie Fähigkeiten und Engagement unserer Mitarbeiter sind die Voraussetzung für unseren dauerhaften Unternehmenserfolg. Daher fördern wir als mittelständisches Familienunternehmen die langjährige Bindung unserer Mitarbeiter. Unsere Führungskräfte sind für persönliche Belange ihrer Mitarbeiter ebenso ansprechbar wie für deren Weiterentwicklung über interne und externe Bildungsmaßnahmen. Über die Förderung befähigen wir unsere Mitarbeiter, mit und an ihren Aufgaben sowie unserem Unternehmen zu wachsen. Gleichzeitig fordern und fördern wir konsequentes und leidenschaftliches Engagement für die übertragenen Aufgaben. Die Vielfältigkeit der Unternehmensbereiche ermöglicht dabei den Blick über den eigenen Verantwortungsbereich hinaus.

Zur Mitarbeiterbindung trägt eine offene und Hierarchieebenen übergreifende Kommunikation sowie der Einsatz von Mitarbeiterbefragungen und deren transparente Auswertung bei.

Die CONDOR-Gruppe stellt sich der Fürsorgepflicht im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie offen und findet im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten die für die Mitarbeiter und die Geschäftsprozesse bestmöglich kombinierbaren Modelle. 

4) Kundenbegeisterung statt Kundenbefriedigung

Im Mittelpunkt des Handelns steht eine hohe Wertschöpfung für den Kunden. Durch Forcierung technisch und organisatorisch anspruchsvoller Lösungen werden unsere Dienstleistungen und Produkte – bei gleichzeitiger Kostenoptimierung und/oder höherem Kundennutzen – stetig weiterentwickelt.

Im Sinne der Kundenbegeisterung gehen wir gezielt andere, individualisierte Wege, um unser Leistungsangebot vom Wettbewerb zu differenzieren.

5) Unabhängigkeit im Verbund mit einem funktionierenden Netzwerk

Die CONDOR-Gruppe bietet mit Beratung, Planung und Umsetzung komplette Leistungspakete an. Hierbei bindet die CONDOR-Gruppe (als Systemführer oder im Rahmen von Arbeits-/Projektgemeinschaften) gezielt Partner eines umfangreichen und belastbaren Expertennetzwerkes ein. Gemeinsam mit unseren Partnern können wir unseren Kunden Leistungen aus einer Hand anbieten, die über unser eigenes Portfolio bzw. die eigenen Kapazitäten hinausgehen. Durch die Arbeit im Team mit anderen Unternehmen erweitern wir zugleich beständig die Kompetenzen unserer eigenen Mitarbeiter.

6) Erfolg und Wachstum sind die Grundpfeiler der Entwicklung - Leistung lohnt sich!

Führungskräfte aller Leistungsebenen (Disponenten, Team-/Abteilungsleiter, Regionalbereichsleiter etc.) tragen für Ihren Aufgabenbereich die unternehmerische Verantwortung und sind im Sinne kurzer Entscheidungswege Ansprechpartner vor Ort. Im Mittelpunkt ihres Handelns stehen eine nachhaltige Mitarbeiter- und Kundenorientierung, die regelmäßige Verbesserung der internen Geschäftsprozesse und die Weiterentwicklung der Ertragskraft des Unternehmens. Nicht nur der Erfolg des eigenen Bereichs, sondern die Mitwirkung an gemeinsamen Zielsetzungen sind Leistungsparameter, die sich auch im persönlichen Erfolg des Einzelnen widerspiegeln.

7) Gemeinsam erfolgreich sein

Transparenz der Abläufe und Kostenschärfe sowie die Zusammenarbeit über die individuellen Verantwortungsbereiche hinweg sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Geben und Nehmen müssen im Einklang stehen. Gemeinsamkeit schließt Querdenken und konstruktive Kritik nicht aus, sondern erfordert sie. Zur konstruktiven Kritik zählen auch die regelmäßige Analyse der Plan-Ist-Abgleiche und die Fehleranalyse. Damit wir lernen und Fehlerwiederholungen vermeiden können, nutzen wir unsere Analyse-Kultur gezielt für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

8) Schonender Umgang mit Ressourcen und praktizierter Arbeitsschutz

Nachhaltiger Erfolg stellt sich nur dann ein, wenn mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen schonend und ökonomisch sinnvoll umgegangen wird. Jeder Mitarbeiter ist in seinem Arbeitsumfeld gefordert, mit den ihm zur Verfügung stehenden Arbeitsmitteln, Fahrzeugen etc. sorgsam umzugehen, stets auf seine Gesundheit zu achten und aktiv den Arbeitsschutz zu betreiben.

Wir fordern und fördern daher das Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltbewußtsein unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer wirtschaftlichen Möglichkeiten. Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit werden konsequent umgesetzt und hinsichtlich ihrer Umsetzung und Wirkbarkeit überprüft, z.B. mit gezielten Kontrollen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sitzungen der Arbeitsschutzausschüsse sowie Verbesserungsvorschläge unserer Mitarbeiter. Möglichkeiten zur Reduzierung von Unfallgefahren oder langfristigen Schädigungen werden theoretisch und praktisch - z.B. durch den Einsatz von Testgeräten der Hersteller - geprüft. Jeder Mitarbeiter ist in seinem persönlichen Arbeitsumfeld für die Beachtung und Förderung von Arbeits- und Umweltschutz aktiv tätig, z.B. durch die arbeitsschutzorientierte Unterweisung neuer Mitarbeiter, den verbrauchsorientierten Einsatz von Kraftfahrzeugen oder die Berücksichtigung des Energieverbrauchs bei technischen Investitionsentscheidungen.

Die konsequente Umsetzung der beschriebenen Abläufe und Maßnahmen auf allen Ebenen stellt den Erfolg aller Bemühungen sicher. Jeder Mitarbeiter ist für seinen Arbeitsbereich verantwortlich. Dies gilt auch für die Überwachung von delegierten Teilaufgaben.

9) Informationssicherheit und Datenschutz

Informationen, Dokumente und Systeme des Unternehmens, seiner Kunden, Mitarbeiter und Partner werden so behandelt, dass die Integrität der Informationen und Vertraulichkeit von Daten bestmöglich gewahrt und nur auf den Zugriff autorisierter Personen beschränkt wird. Abläufe und Prozesse werden regelmäßig durch interne Datenschutzauditoren sowie einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten auf Aktualität, Verständlichkeit und Anwendung geprüft.

10) Einhaltung der Menschenrechte und Förderung der Vielfalt

Respekt und Einhaltung der allgemeinen Menschenrechte werden in jedem Bereich unserer Geschäftstätigkeit eingefordert. Die CONDOR Gruppe lehnt jegliche Form der Zwangs-, Pflicht- und Kinderarbeit ab.

Die CONDOR Gruppe lehnt jegliche Menschenrechtsvergehen kategorisch ab. Wir verpflichten uns, nicht nur Sklaverei und Menschenhandel in unserer eigenen Geschäftstätigkeit zu verhindern, sondern verlangen auch von allen unseren Geschäftspartnern, keine Menschenrechtsvergehen zu begehen.

Das Engagement der CONDOR Gruppe umfasst umfangreiche Maßnahmen für die Förderung der Integration und gegen Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Religion, Krankheit, körperlichen Gebrechen oder sonstige Gründen.

Unser Unternehmenserfolg basiert ganz wesentlich auf der kulturellen Vielfalt unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auf dieser Basis sucht die CONDOR Gruppe die geeignetsten Kandidaten für offene Stellen und bietet Talenten eine Reihe von Maßnahmen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung. Gegen diskriminierende Äußerungen und Verhaltensweisen gehen wir mit aller Härte vor.

11) Alkohol- und Drogenmissbrauch

Suchtkrankheiten werden von der Unternehmensleitung als Krankheit anerkannt.

Ziel der Unternehmensleitung ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und/oder wiederherzustellen; den Suchtmittelmissbrauch zu verhindern bzw. zu beseitigen; den Betroffenen rechtzeitig Hilfe angedeihen zu lassen und allen Vorgesetzten mit Personalverantwortung eine verbindliche Verfahrensweise an Hand zu geben.

Verbot von Alkoholgenuss und sonstiger Rauschmittel

  • Bei der Arbeit und im Betrieb ist der Genuss von alkoholischen Getränken sowie der Genuss sonstiger Rauschmittel nicht gestattet.
  • Das Betreten des Betriebes oder des Dienstortes im alkoholisierten Zustand oder sonstigem Rauschzustand ist untersagt.
  • Zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter und der betrieblichen Anlagen ist die Mitnahme von alkoholischen Getränken jeder Art sowie sonstiger berauschender Mittel in den Betrieb verboten.
  • Mitarbeiter/innen dürfen sich durch Alkoholgenuss nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
  • Verantwortlichkeit der Führungskräfte: Mitarbeiter/innen, die infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen mit Arbeiten nicht beschäftigt werden. Dasselbe gilt für Mitarbeiter/innen, die nicht in der Lage sind, ihre Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen.
  • Der Genuß, die Verteilung oder der Verkauf von illegalen Drogen und / oder berauschenden (illegalen) Mitteln wird mit allen Mitteln bekämpft und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten geahndet.

Stand: 16.11.2017

Allen Beteiligten der CONDOR-Gruppe ist es ein wichtiges Anliegen, Missstände im Unternehmen zu vermeiden und Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken.

Alle CONDOR-Beschäftigten, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte können daher Vorfälle telefonisch oder per E-Mail melden. Als Hinweisgeber tragen sie durch seriöse Meldungen dazu bei, Schäden für unsere Beschäftigten, unsere Geschäftspartner und unsere Unternehmensgruppe zu reduzieren.

Wir versichern, dass eingehende Hinweise vertraulich behandelt werden und die Hinweisgeber vor möglichen durch die Meldung resultierenden Nachteile geschützt werden. Gleichzeitig müssen wir aber auch den schutzwürdigen Interessen der von einer Meldung betroffenen Personen Rechnung tragen. Daher appellieren wir an alle Hinweisgeber, dass sie unser Whistleblowing-System verantwortungsvoll nutzen.

CONDOR strebt eine offene Kommunikationskultur an, bei der Fehler offen angesprochen werden können. Bevor Sie eine Meldung über das Whistleblowing-System abgeben, überlegen Sie also zunächst, ob Sie sich stattdessen an Ihre Vorgesetzten oder Geschäftspartner wenden können und Ihre Bedenken mit diesen teilen können.

Wenn Sie aber das Gefühl haben, dass Sie sich nicht an Ihre Vorgesetzten oder Geschäftspartner wenden können, nutzen Sie gerne die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Whistleblowing-System der CONDOR-Gruppe

E-Mail: whistleblowing@condor-sicherheit.de
Telefon: + 49 201-84 153 118