Wir sorgen für Sicherheit ...

  • mit motivierten, qualifizierten und langjährig erfahrenen Beschäftigten,
  • mit großer Flexibilität und hoher Qualität,
  • mit dem Anspruch, von zufriedenen Kunden empfohlen zu werden,
  • mit innovativen und ergebnisorientierten Lösungen,
  • mit einem Netzwerk verschiedenster unternehmenseigener und externer Spezia-listen,
  • mit Geschäftsprozessen, die mit regelmäßigen Chancen- und Risikobewertungen weiterentwickelt werden, sowie mit funktionierenden, hierarchieübergreifenden Teams,
  • als fairer und verlässlicher Partner für Kunden, Lieferanten und Beschäftigte sowie gegenüber den Marktbegleitern
  • mit regelmäßigen, qualitätsorientierten und nachhaltigen Prüfungen unserer Liefe-ranten, Partner und Nachunternehmer,
  • unter Beachtung eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt,
  • unter Berücksichtigung des internen und externen Arbeitsschutzes.

Die CONDOR-Gruppe Deutschland implementiert die Themen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes auf Basis des SCC Regelwerkes in das nach DIN 9001:2015 zertifizierte Management-System.

Als mittelständisches Familienunternehmen liegt unser Fokus auf der langfristigen Unternehmensentwicklung. Wir stehen für unsere Werte ein, um Werte für die nächste Generation zu schaffen!

Sicherheit, Gesundheit, Umwelt (AMS-/SGU) - Politik, Organisation und Engagement des Managements

Wir sorgen für Sicherheit ...

Die CONDOR-Gruppe Deutschland implementiert Themen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes auf Basis des SCC Regelwerkes in das nach DIN 9001:2015 zertifizierte Management-System.

Zu den vorrangigen Unternehmenszielen der CONDOR-Gruppe Deutschland zählt die Verfolgung einer strukturierten Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltpolitik, ausgerichtet eine stetige Verbesserung der SGU-Prozesse und damit verfolgter Auswirkungen, z.B.

  • Reduzierung von Arbeitsunfällen
  • Verhütung von Berufskrankheiten und Reduzierung von arbeitsbedigten Gesundheitsrisiken,
  • Reduzierung unsicheren Situationen sowie
  • Verhütung von Umwelt- und Sachschäden.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz, die gesundheitliche Unversehrtheit unserer Mitarbeiter, Kunden und sonstiger direkt oder indirekt betroffener Menschen, die Vermeidung von Sachschäden und die Erhaltung unserer Umwelt ist uns wichtig.

Die benannten SGU-Ziele sind Bestandteil der strategischen Unternehmensplanung der CONDOR-Gruppe Deutschland. Zur Umsetzung dienen u.a. die Sensibilisierung aller Beteiligten, die konstrutktive Analyse von Abweichungen, die Schulung von Mitarbeitern über unterschiedlichste Formate und der Einsatz von geeigneter Schutzkleidung bzw. Technologien.

Die Geschäftsführung und alle Führungskräfte des Unternehmens haben sich diesen Zielen verpflichtet.

Alle Mitarbeiter sind ausdrücklich aufgefordert, die kontinuierliche Verbesserung unseres Managementsystems anzustreben und sich an diesem Prozess (KVP) aktiv zu beteiligen.

Diese Grundsatzerklärung wurde allen Mitarbeitern durch Aushang und Veröffentlichung im BPM-Portal bekannt gegeben. Durch diese Erklärung setzt die Geschäftsführung das SGU-Management in Kraft und verpflichtet sich sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre Tätigkeiten gemäß dem SCC Regelwerk auszuführen.

 
Die Qualitäts- und Sicherheitsgrundsätze unseres Unternehmens sind von jedem Mitarbeiter, unabhängig der Position und Tätigkeit, zu beachten und lauten:
  • Qualität, Sicherheit und geschäftlicher Erfolg sind gleichrangige Unternehmensziele. Im Zweifel hat die Sicherheit immer Vorrang.
  • Unser oberstes Ziel ist, das Vertrauen und die Zufriedenheit unserer Kunden zu gewinnen und zu bewahren.
  • Jeder Mitarbeiter ist für die Qualität seines Handelns selbst verantwortlich.
  • Bei allen Tätigkeiten unserer Mitarbeiter ist auch die Sicherheit Dritter zu gewährleisten.
  • Alle Mitarbeiter, besonders die Vorgesetzten, sind für die Verhütung von Unfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Umwelt- und Sachschäden in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.
  • Personen, Sach- und Umweltschäden sind durch Prävention bei allen Arbeitsvorgängen unbedingt zu vermeiden!
  • Die Mitarbeiter werden entsprechend ihres Aufgabengebietes regelmäßig in Bezug auf die Arbeitssicherheit unterwiesen.
  • Jeder Mitarbeiter trägt zur Verwirklichung unserer Qualitätsziele bei. Es ist deshalb Aufgabe eines jeden Mitarbeiters, die kontinuierliche Verbesserung als eine Hauptaufgabe anzusehen.
  • Engagement und Können der Mitarbeiter sind unser größtes Kapital. Die Qualität unserer Arbeit und unserer Zusammenarbeit bestimmen unseren Markterfolg.
  • Motivierte Mitarbeiter sind wesentliche Voraussetzung für die Qualität unserer Dienstleistungen. Ständige Führungsaufgabe ist es deshalb, neben der Förderung des Qualitätsbewusstseins für eine entsprechende Aus- und Weiterbildung zu sorgen.

Leitlinien zu Arbeitsbedingungen und Menschenrechten

Vorwort der Geschäftsführung

Die CONDOR-Gruppe Deutschland strebt beispielhafte Qualität in ihren Dienstleistungen, Produkten und internen Prozessen, aber auch im Verhalten unserer Mitarbeiter an. Grundlage hierfür bilden unsere CONDOR-Leitlinien. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Achtung und Wahrung unserer CONDOR-Leitlinien auch in Zukunft die Grundlagen unseres Erfolges sein werden.

Unseren Leitlinien verpflichtet, haben wir in unserem Unternehmen Regeln und Verfahren eingeführt, die gewährleisten, dass wir alle diesen hohen, an uns selbst gerichteten Ansprüchen gerecht werden können. Diese Regeln und Verfahren werden hinsichtlich ihrer Einhaltung überwacht, fortgeschrieben und den jeweils aktuellen normativen und gesetzlichen Anforderungen angepasst. Sie sind allen Mitarbeitern über die Unternehmenswebseite und das Intranet (BPM-Portal) zugänglich.

Diese Grundsätze sind thematisch unterteilt in folgende vertiefende Richtlinien:

  • Arbeitsbedingungen und Menschenrechte
  • Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitssicherheitspolitik
  • Verhaltenskodex
  • Compliance Helpline
  • Verhalten im Umgang mit Geschäftspartnern

Zusammengefasst entsprechen diese Richtlinien dem Verhaltenskodex der CONDOR-Gruppe Deutschland (Code of Conduct), die auch Basis für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern ist.

Die nachfolgende Richtlinie zu Arbeitsbedingungen und Menschenrechten gibt einen detaillierten Überblick über die für uns wichtigsten Grundsätze zur Einhaltung der Menschenrechte und den Arbeitsbedingungen durch die CONDOR-Gruppe Deutschland.

Die strikte Beachtung dieser Regeln gehört für uns zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung, weshalb wir uns selbst und alle unsere Mitarbeitenden zu ihrer Einhaltung verpflichten.

 

1. Grundsätzliche Bestimmungen  zur Einhaltung der  Menschenrechte

Die CONDOR-Gruppe Deutschland ist  sich ihrer  Verantwortung  gegenüber  der  Gesellschaft  bewusst  und  handelt danach. Wir erkennen die Mitverantwortung des Unternehmens und unserer Mitarbeiter für das Gemeinwohl der Gesellschaft an. Aus diesem Grund bekennen wir uns zur „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“ und setzen uns aktiv für deren Einhaltung ein.

Wir  vertreten  deshalb  eine  Null-Toleranz-Politik  gegenüber  Kinderarbeit,  Zwangs-  oder Pflichtarbeit und Menschenhandel sowie gegenüber Belästigung und Diskriminierung.

1.1 Kinderarbeit und Beschäftigung von Jugendlichen und Schwangeren

Kinderarbeit wird von uns nicht toleriert. Es gelten die in Deutschland gesetzlich festgelegten Altersbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz auf Basis dessen Kinder unter 15 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche von uns nicht beschäftigt werden. Davon ausgenommen sind Schüler-Praktika oder andere Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht, die die Entwicklung des Kindes unterstützen.

Bei der Beschäftigung von Jugendlichen (gemäß JuSchG bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres) und jungen Mitarbeitenden achten wir außerdem besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und gefährlichen Arbeiten. Dazu gehört, dass jegliche Tätigkeiten, die als gefährlich eingestuft werden und die körperliche oder psychische Gesundheit und Entwicklung des jungen Mitarbeitenden gefährden könnten, untersagt sind. Das Gleiche gilt bezüglich der Forderungen des MuSchuG, deren Einhaltung jährlich auditiert wird.

Des Weiteren unterstützen wir das duale Ausbildungssystem durch das Angebot von Ausbildungsplätzen in unserem Betrieb. Hierfür gilt neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz insbesondere auch das Berufsbildungsgesetz.

1.2 Zwangs- oder Pflichtarbeit und Menschenhandel 

Die Tätigkeiten in unserem Arbeitsumfeld werden von unseren Mitarbeitenden freiwillig und ohne Zwang oder Androhung einer Strafe durchgeführt.

Dazu gehört, dass Ausweisdokumente von Mitarbeitenden (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis) von uns nicht zerstört, verborgen oder beschlagnahmt werden oder der Zugang zu diesen verweigert oder behindert wird, es sei denn, geltendes Recht erfordert eine solche Maßnahme.

Des Weiteren stellen wir sicher, dass im Einstellungsprozess von uns und evtl. vorhandenen Partnern keine Gebühren oder andere Abgaben von zukünftig Mitarbeitenden als Voraussetzung zur Einstellung gefordert werden. Soweit gesonderte Kosten, z.B. für besondere Ausbildungen vor Einstellung, Umzugs- oder vergleichbare Kosten vom Unternehmen vom Unternehmen vorfinanziert werden, um dem Mitarbeitenden die Möglichkeit zur Verbesserung seiner persönlichen Lebensituation zu ermöglichen, erfolgt die Rückführung derart, dass die existenzsichernde Entlohnung weiter gegeben ist. Außerdem tragen wir Sorge dafür, dass alle Arbeitsverhältnisse auf einem schriftlichen Vertrag basieren und die Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses im Bedarfsfall in einer vom Mitarbeitenden gut verstandenen Sprache erklärt wurden, sodass sie von ihm verstanden wurden.

Mit Hilfe dieser Maßnahmen versuchen wir zur vollständigen Vermeidung von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, unfreiwilliger Gefängnisarbeit und Sklaverei oder Menschenhandel beizutragen, welche von keinem Unternehmen genutzt werden sollten und von der CONDOR-Gruppe Deutschland strengstens verurteilt werden.

1.3 Belästigung

Wir achten und schützen die Würde unserer Mitarbeitenden und behandeln sie mit Respekt. Wir treten dafür ein, dass alle Mitarbeitenden in einem von sexueller, psychischer und körperlicher Belästigung freien Arbeitsumfeld tätig werden können.

Eine Belästigung von Mitarbeitenden ist deshalb strengstens untersagt. Dazu gehören harte oder unmenschliche Behandlung, einschließlich sexueller Belästigung, sexuellen Missbrauchs, körper- licher Bestrafung, psychischer oder physischer Nötigung oder die verbale Misshandlung von Mitarbeitenden sowie die Androhung einer solchen Behandlung.

Sollte eine Behandlung in einer solchen oder ähnlichen Form durch einen unserer Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern nachweislich bekannt werden, führt dies grundsätzlich zu einer unverzüglichen Maßnahme, die unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit auch eine fristlose Beendigung des Arbeits- oder Geschäftsverhältnisses zur Folge haben kann.

1.4 Nichtdiskriminierung

Die CONDOR-Gruppe Deutschland bietet Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden und duldet grundsätzlich keine Art von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, der nationalen und sozialen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der politischen Meinung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation sowie aus jeglichen anderen Gründen.

Medizinische Tests oder körperliche Untersuchungen eines Mitarbeitenden oder potenziellen Mitarbeitenden zum Zwecke der Diskriminierung sind in keiner Situation erlaubt.

 
2. Arbeitsbedingungen

Produktivität und Humanität sind gemeinsam unabdingbar für einen nachhaltigen Unternehmens- erfolg. Der wirtschaftliche Erfolg der CONDOR-Gruppe Deutschland kann nur durch und mit unseren Mitarbeitenden sichergesellt werden. Aus diesem Grund gelten die folgenden Regelungen.

2.1 Löhne und Sozialleistungen

Löhne, Gehälter, Sozialleistungen und andere Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben (z. B. (Qualifikations-)Zuschläge, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall oder Urlaubstage) werden von uns entsprechend der gesetzlichen Regelungen nach Ablauf jeder Lohnperiode direkt beglichen.

Eine Lohn-/Gehaltsabrechnung, die angemessene Informationen zur Überprüfung der Vergütung für die geleistete Arbeit sowie die gesetzlichen Abzüge etc. für jede Lohnperiode enthält, wird für jede Lohnperiode erstellt und dem Mitarbeitenden ausgehändigt (i.d.R. per Mail).

Zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen und zur Sicherstellung der Zufriedenheit der Mitarbeiter zählt die Entlohnung der Mitarbeitenden mit einem zumindest existenzsichernden Lohn. Ein existenzsichernder Lohn ist ein Lohn, der einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin ein angemessenes Einkommen gewährleistet, um grundlegende Lebenshaltungskosten zu decken. Dieser Lohn soll ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und über das bloße Existenzminimum hinausgehen, um eine angemessene Lebensqualität zu gewährleisten.

Die Tätigkeiten der CONDOR Gruppe sind überwiegend durch Tarifverträge zwischen den Gewerkschaften (i.d.R. ver.di) und der Arbeitgebervertretung (i.d.R. BDSW / BDLS) geregelt. Diese garantieren für die Beschäftigten selbst für die Einstiegstätigkeiten ohne größere Qualifikationsanforderungen oder Belastungen einen deutlich (mindestens 10%) über dem Mindestlohn liegenden Stundenlohn zzgl. Zuschlägen für Arbeiten in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen. Für den Bereich der Luftsicherheit, in der CONDOR tätig ist, werden z.B. nach einer 6-wöchigen Ausbildung rund 20 € pro Stunde ohne Zuschläge gezahlt. Die Tariflandschaft in Deutschland berücksichtigt zudem regionale Besonderheiten durch bis zu 16 regionale Tarife.

Zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden trägt auch die Berücksichtigung besonderer Qualifikationen und (Kunden-) Anforderungen bei, die über entsprechend höhere Tarifierungen oder auch außertarifliche Zulagen gewährt werden.

Für den Einsatz von befristeten oder externen Mitarbeitenden gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften. 

2.2 Arbeitszeit

Wir tragen dafür Sorge, dass die geltenden Arbeitszeitregelungen eingehalten werden. Dazu gehört, dass die tatsächliche Arbeitszeit der vertraglich vereinbarten und vergüteten Arbeitszeit entspricht.

Außerdem stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeitenden entsprechend der gültigen Vorgeben des Arbeiszeitgesetzes bei uns tätig sind und die Gesetze und Verordnungen zur Höchstarbeitszeit und zur Urlaubszeit eingehalten werden.

2.3 Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Wir respektieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. unserer Mitarbeitenden sowie das Recht, Interessengruppen zu bilden. Wir räumen unseren Mitarbeitenden auf Basis der nationalen Gesetzgebung das Recht ein, ihre Interessen wahrzunehmen. Tarifverträge, die in den Bindungsbereich des Unternehmens fallen, werden grundsätzlich vollumfänglich erfüllt.

Einem Mitarbeitenden dürfen durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft keine Nachteile entstehen.

2.4 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Schutz unserer Mitarbeitenden steht für uns an erster Stelle. Aus diesem Grund haben wir umfangreiche Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgestellt, die regelmäßig geschult werden. Deren Umsetzung wird durch ein systematisches Monitoring überprüft und durch eine regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen auf einem aktuellen Stand gehalten.

Persönliche Schutzausrüstung, die aufgrund gesetzlicher, vertraglicher Vorgaben oder als Ergebnis der Gefährungsbeurteilungen vorgesehen ist, wird von uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Um die Zielstellung dieser Schutzmaßnahme sicherzustellen, wird die Nutzung der gestellten Schutzausrüstung und deren Vollständigkeit durch die jeweiligen Führungskräfte regelmäßig geprüft. Allgemeine Schutzvorschriften wie Brandmelder und Notausgänge sowie Schutzvorrichtungen für Maschinen sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen vorhanden. Jegliche technische Ausrüstung und Schutzvorrichtung der CONDOR-Gruppe Deutschland entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Notfall-Unterweisungen und -Übungen werden jährlich durchgeführt.

Außerdem  stellen wir sicher, dass alle notwendigen Genehmigungen, Lizenzen, sowie Inspektions- und Testberichte vorhanden und auf dem neuesten Stand sind.

2.5 Hinweisgeber Compliance-Helpline (Hintbox)

Die Mitarbeitenden der CONDOR-Gruppe Deutschland sind verpflichtet, alle vermuteten oder beobachteten Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz oder andere Gesetze bzw. Verstöße gegen die vorliegenden Leitlinien und ergänzenden Richtlinien (Code of Conduct) zu melden. Dasselbe gilt, wenn sie zu solchem Verhalten von Mitarbeitenden oder Dritten angestiftet werden. Die leichtfertige Belastung von Mitarbeitenden oder von Dritten ist unstatthaft.

Für die Wahrnehmung der Meldungspflicht können unsere Mitarbeitenden alternativ zur direkten Meldung bei ihrem Vorgesetzten bzw. der Geschäftsführung auch die über die CONDOR Webseite erreichbare „Hintbox“ 24 Stunden │7 Tage anonym wie auch unter Angabe des Meldenden nutzen. Sie können eine Meldung in der Hintbox in Textform übermitteln oder eine Sprachnachricht aufnehmen. Gleichfalls ist die direkte Anfrage eines persönlichen Gesprächstermins mit der CONDOR-Rechtsabteilung über die Hintbox möglich.

Unabhängig vom gewählten Weg können die Informationen sicher und verlässlich übermittelt werden. Die Hintbox entspricht den modernsten Standards der nationalen Compliancerichtlinien inklusive des Datenschutzes, die unter Berücksichtigung der Anonymität auch die Rückmeldung an den Meldenden sicherstellt.

Neben der Förderung der Integrität aller Mitarbeiter (nicht nur der Führungskräfte) und Geschäftspartner im betrieblichen Umfeld erleichter die Hintbox auch Erfassung und Nachhaltung von Vorschlägen und Anregungen der Mitarbeiter und unterstützt damit den kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Umweltrichtlinie zum bewussten Umgang mit Umwelt und natürlichen Ressourcen

Vorwort der Geschäftsführung

Die CONDOR-Gruppe Deutschland strebt beispielhafte Qualität in ihren Dienstleistungen, Produkten und internen Prozessen, aber auch im Verhalten an. Grundlage hierfür bilden unsere CONDOR-Leitlinien. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Achtung und Wahrung unserer CONDOR-Leitlinien auch in Zukunft die Grundlagen unseres Erfolges sein werden.

Unseren CONDOR-Leitlinien verpflichtend, haben wir in unserem Unternehmen Regeln und Verfahren eingeführt, die gewährleisten, dass wir alle diesen hohen, an uns selbst gerichteten Ansprüchen gerecht werden können. Diese Regeln und Verfahren werden stetig überwacht, fortgeschrieben und den jeweils aktuellen und gesetzlichen Anforderungen angepasst. Sie sind allen Mitarbeitenden zugänglich.

Die Grundsätze bezüglich des Umgangs mit unsere Umwelt und unseren natürlichen Ressourcen sind thematisch unterteilt in folgende Richtlinien:

  • Nachhaltigkeit in der Arbeit der CONDOR-Gruppe Deutschland
  • Management Umwelt- und Klimaschutz
  • Umwelt
  • Verpflichtung zum Umweltschutz

 

1.  Nachhaltigkeit in der Arbeit der CONDOR-Gruppe Deutschland

Das Thema Nachhaltigkeit ist bei der CONDOR-Gruppe Deutschland ein zentraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie und in unserer Unternehmenskultur fest verankert, sowie tagtäglich gelebte Praxis. Die vorliegende Richtlinie zu Umwelt und Klima beschreibt unser Verständnis von ökologisch nachhaltigem Wirtschaften. Sie dient als Grundlage für unser Handeln und ist für alle unsere Standorte gültig. Als Familienunternehmen denken wir in Generationen und sind damit den nachfolgenden Generationen und  nicht kurzfristigen Kurszielen verpflichtet.

Neben den internen Maßnahmen zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes u.a. durch fortlaufende Reduktionen der Emissionen pro Kilometer unseres Fuhrparks bemühen wir uns um die Entwicklung und Nutzung von Kundenlösungen, die ebenfalls den globalen Umwelt- und Klimazielen dienen, z.B. durch elektrisch betriebene Drohnenlösungen, die Helikopter ersetzen können.

 

2. Management Umwelt- und Klimaschutz

Den Begriff „Nachhaltigkeit“ definieren wir als langfristig angelegte Sicherung und Weiterentwicklung hoher Standards in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht. Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz sind für uns wichtige Teile unserer Unternehmensphilosophie und in unseren CONDOR-Leitlinien erfasst.

Bei der Entwicklung neuer Dienstleistungen und Produkte und bei der Erbringung unserer Dienstleistungen achten wir darauf, dass die Auswirkungen auf Umwelt und Klima so gering wie möglich gehalten werden. Wir sehen uns als aktives Mitglied der Gesellschaft und engagieren uns in unterschiedlichster Art und Weise. Wir tragen Verantwortung für unsere Mitarbeiter, deren Familien und alle Standorte und Partner der CONDOR-Gruppe Deutschland.

Der Klimawandel betrifft uns alle. Unser Ziel ist es, negative Auswirkungen auf Umwelt und Klima zu vermeiden und den Ausstoß von Treibhausgasen und anderen Umweltbelastungen zu senken – an unseren eigenen Standorten, aber auch in der gesamten Lieferkette. Damit leisten wir einen Beitrag zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung. Ein Nachhaltigkeitsmanagement koordiniert die Implementierung und das Monitoring des Nachhaltigkeitsprogramms der CONDOR-Gruppe Deutschland.

Die Verantwortung für die Umwelt- und Energiemanagementsysteme ist bei der CONDOR-Gruppe Deutschland immer dezentral an die Leitung der Geschäftsstellen angebunden und zeigt somit die Relevanz innerhalb CONDOR-Gruppe Deutschland. Die Aufgabe der zentral Verantwortlichen für Umwelt- und Energiemanagementsysteme ist es, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes vorzuschlagen und deren Umsetzung im Sinne von Best-Practice zu begleiten.

 

3. Umwelt
3.1 Umweltrisiken

Die CONDOR-Gruppe Deutschland bekennt sich zu einer umweltschonenden, nachhaltigen Geschäftsweise und ist bestrebt, durch vielfältige Aktivitäten die Belastung für die Umwelt gering zu halten. Unsere Führungsebene ermittelt und bewertet die Umwelteinflüsse und -risiken von Materialien, Prozessen, Verfahren, Produkten und Transportwegen in regelmäßigen Risikochecks. Die Umweltkriterien des Energieverbrauchs und Recycling sind unsere Hauptrisikofaktoren. In internen Führungsreviews werden bei erkanntem Handlungsbedarf und Optimierungsmöglichkeiten die nötigen Maßnahmen zur Verbesserung der relevanten Umwelteinflüsse festgelegt, umgesetzt und die Ergebnisse verfolgt. Besonders bei der Entwicklung neuer Dienstleistungen und Produkte werden Umweltaspekte im Produktlebenszyklus ermittelt und beurteilt, mit dem Ziel, unsere Produkte und deren Herstellung innovativ, ressourcen- und umweltschonend zu gestalten.

3.2 Umweltziele 

Die CONDOR-Gruppe Deutschland strebt eine kontinuierliche Verbesserung in den Bereichen Umwelt-und Klimaschutz entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette an. Dazu haben wir konkrete Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen in unseren Unternehmenszielen definiert, anhand derer die Umsetzung unserer Ziele überprüft werden. Das Ergebnis ist Bestandteil unserer jährlichen Managementbewertung.

Um diese Ziele zu erreichen, optimieren wir unsere internen Abläufe stetig. So schaffen wir es, Umweltbelastungen wie Emissionen in Boden, Luft und Wasser zu senken sowie Abfälle zu minimieren. Soweit möglich nutzen wir Recyclingmöglichkeiten und führen Wertstoffe in den Stoffkreislauf zurück. Außerdem messen wir unsere Umweltauswirkungen regelmäßig und überprüfen dabei die Wirksamkeit unserer Maßnahmen. Bei Notwendigkeit nehmen wir hier Kurskorrekturen vor. Dabei handeln wir unverzüglich und ergreifen Maßnahmen, um Verbesserungen zu erreichen.

3.3 Energieeffizienz, erneuerbare Energien

Die CONDOR-Gruppe Deutschland geht an allen ihren Stadorten mit Energie sparsam um. Wir sind bestrebt, alle Stufen unserer Wertschöpfung möglichst energieeffizient zu gestalten. Dies wollen wir vor allem durch Investitionen in klimafreundliche Technologien und energieeffiziente Gebäude, die Umstellung auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen  sowie durch Eigenerzeugung regenerativer Energien (Photovoltaikanlagen) erreichen. Nach durchgeführten Energieaudits werden zielführende Maßnahmen eingeleitet, um Ressourcen zu sparen.

3.4 Treibhausgasemission

An allen unseren Betriebsstandorten setzt die CONDOR-Gruppe Deutschland Ressourcen sparsam ein und wendet energieeffiziente Technologien an, um Emissionen zu reduzieren. Wir entwickeln Strategien zur Abfallvermeidung und zum Recycling. Darüber hinaus investieren wir in sinnvolle Umweltmaßnahmen und verwenden bei Neuinvestitionen die besten verfügbaren Technologien.

Hierzu zählen unter anderem eine Erzeugung von Strom mittels Photovoltaikanlagen, der Ausbau des Anteilsvon Elektro- oder emissionsneutralen-Kfz, die Nutzung der Bahn für Dienstreisen und die Umrüstung der Leuchtmittel auf LED-Leuchten.

 

4. Verpflichtung zum Umweltschutz

Der Schutz der Umwelt ist eine für alle Mitarbeiter der CONDOR-Gruppe Deutschland verbindliche Vorgabe. Dies haben wir in unseren CONDOR-Leitlinien so festgelegt. So werden unsere Mitarbeiter dazu sensibilisiert, Verantwortung für die Umwelt zu übernehmen und sich entsprechend zu verhalten. Wir halten unsere Mitarbeiter regelmäßig über unsere Umweltziele und Richtlinien auf dem aktuellsten Stand. Jeder einzelne Mitarbeiter ist angehalten, engagiert auf ökologische Nachhaltigkeit und den Schutz von Umwelt und Klima zu achten.

Darüber hinaus ist das Thema Umweltschutz fest in unserem Führungsleitbild verankert. Unsere Führungskräfte auf allen Organisationsebenen sind sich der Umweltrisiken bewusst, die sich durch die geschäftlichen Tätigkeiten des Unternehmens ergeben können. Sie sind sich ihrer Vorbildfunktion für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit unserer Umwelt bewusst und bestärken durch Wort und Tat ihr Bekenntnis sowie ihre Verpflichtung zum Umweltschutz. Darüber hinaus umfasst die Haltung aller Führungskräfte auch das Bekenntnis zu einem rechts- und unternehmenskonformen Handeln. Unsere Umweltrichtlinie bildet die Basis für unser Handeln und ist weltweit für alle unsere Standorte gültig.

Die nachfolgenden Unternehmensgrundsätze ergänzen die CONDOR-Leitlinien in Form von Handlungsanweisungen und Detaillierungen.

1) Integrität intern und extern als Leitfaden des eigenen Handelns

Es ist unsere Philosophie des Unternehmens, Aufträge im fairen Wettbewerb zu gewinnen und einen fairen Wettbewerb der eigenen Lieferanten zu fördern.

Wir pflegen Fairness gegenüber Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden und Marktbegleitern.

Zum internen Teil des Organisationssystems zählt ein auf diese Philosophie abgestimmter Verhaltenskodex, der durch nachfolgende Grundsätze definiert ist:

  • Jede Führungskraft wird ihrer Vorbildfunktion durch die Umsetzung interner Richtlinien und Organisationsanweisungen gerecht.
  • Die Verfolgung einer strukturierten Sicherheits- und Gesundheits-Politik, ausgerichtet auf eine stetigen SGU-Verbesserungsprozess mit der Zielsetzungen der Reduzierung von Unfällen, von arbeitsbedigten Gesundheitsrisiken und unsicheren Situationen sowie von Umwelt- und Sachschäden.
  • Kurze Entscheidungswege und die Übernahme persönlicher Verantwortung kenn-zeichnen die Organisation des Gesamtunternehmens und die Durchführung einzelner Projekte.
  • Korruption wird abgelehnt. Die Verbindung von Aufträgen mit ungesetzlichen Vorteilen ist untersagt. Soweit Geschenke ausgegeben oder angenommen werden, gelten diese als angemessen und zulässig nur dann, wenn sie als Höflichkeits-geschenke von nur geringem materiellen oder von symbolischem Wert sind.
  • Preisabsprachen, Marktaufteilungen und sonstige wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen werden abgelehnt. – Netzwerke, Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften sind daher jeweils so zu gestalten, dass dem Markt und den Kunden ein Mehrwert geboten wird, z.B. durch die Möglichkeit als mittelständischer Verbund Großprojekte zu bewältigen oder innovative Produkte zu entwickeln. 
  • Firmeneigentum sowie Eigentum von Lieferanten und Kunden, das dem Unternehmen zur Ausübung seiner Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird, wird durch die Mitarbeiter ausschließlich zu dienstlichen Zwecken genutzt bzw. erfolgt gegen entsprechende Vergütung der privaten Nutzung und nachweisliche Dokumentation der Genehmigung.
  • Die Weitergabe von Informationen über das Unternehmen und über die Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten des Unternehmens ist nicht gestattet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt ausdrücklich auch gegenüber Familienangehörigen und über den Zeitraum des Dienstverhältnisses hinaus unbegrenzt.
  • Jeder Mitarbeiter muss im Falle einer Missachtung der Gesetze, des Werteprogramms, der Verhaltensstandards oder anderer Unternehmensregelungen mit disziplinarischen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Solche Verstöße können auch straf- und haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
  • Eine Nebenbeschäftigung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung. Nicht als Nebenbeschäftigung gilt die Wahrnehmung von Ehrenämtern. Generell untersagt für die Dauer des Dienstverhältnisses sind Beschäftigungen in oder Beteiligungen an Unternehmen, die im Wettbewerb zur CONDOR-Gruppe stehen. Mögliche private und geschäftliche Interessenskonflikte sind unverzüglich anzuzeigen, damit eine strikte Trennung erreicht werden kann. 
  • Die Geschäftsführung steht bei Fragen und Entscheidungen zu möglichen Compliance-Problemen als Ansprechpartner intern zur Verfügung. Externe Ansprechpartner, z.B. Fachverbände bzw. beratende Juristen, stehen ebenfalls zur Verfügung.
  • CONDOR unterstützt den „International Code of Conduct for Private Security Service Providers (ICoC)“ als internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister sowie das vorgelagerte Montreux-Abkommen zur Berücksichtigung völkerrechtlicher Verpflichtungen im internationalen Einsatz. 
  • CONDOR lässt sein Nachhaltigkeitsprogramm jährlich durch EcoVadis unabhängig beurteilen und bewerten. Das EcoVadis CSR umfasst die Bereiche Umwelt, Soziales, Ethik und Supply Chain.

2) Vorsprung durch Innovation und Flexibilität

Die CONDOR-Gruppe bietet für die individuellen und komplexen Sicherheitsbedürfnisse ihrer Kunden maßgeschneiderte Lösungen, bestehend aus Kombinationen aus qualifizierten Dienstleistungen und innovativen Produkte, an. Dazu sind die hohe Flexibilität der Organisation und ihrer Beschäftigten Garanten für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten unterschiedlichster Größenordnungen. Wir investieren nachhaltig in die For-schung und Entwicklung von Produkten sowie Dienstleistungen. Eine zeitnahe interne sowie externe Bearbeitung individueller Kundenanforderungen in allen Geschäftsbereichen und die Transparenz der Abläufe sichern die Akzeptanz des Kunden, der Mitarbeiter und Partner.

3) Mitarbeiterbindung und -entwicklung

Wissen und Erfahrung sowie Fähigkeiten und Engagement unserer Mitarbeiter sind die Voraussetzung für unseren dauerhaften Unternehmenserfolg. Daher fördern wir als mittelständisches Familienunternehmen die langjährige Bindung unserer Mitarbeiter. Unsere Führungskräfte sind für persönliche Belange ihrer Mitarbeiter ebenso ansprechbar wie für deren Weiterentwicklung über interne und externe Bildungsmaßnahmen. Über die Förderung befähigen wir unsere Mitarbeiter, mit und an ihren Aufgaben sowie unserem Unternehmen zu wachsen. Gleichzeitig fordern und fördern wir konsequentes und leiden-schaftliches Engagement für die übertragenen Aufgaben. Die Vielfältigkeit der Unternehmensbereiche ermöglicht dabei den Blick über den eigenen Verantwortungsbereich hinaus. Unabhängig von tariflichen Bindungen und Vorgaben sichern die Einsatz- und Entlohnungsrichtlinien wie auch die Weiterqualifizierung mit sich daraus ergebenden leistungs- bzw. qualifikationsabhängigen Zuschlägen den Mitarbeitern einen mindestens existenzsichernden Lohn. 

Zur Mitarbeiterbindung trägt eine offene und Hierarchieebenen übergreifende Kommunikation sowie der Einsatz von Mitarbeiterbefragungen und deren transparente Auswertung bei. 

4) Kundenbegeisterung statt Kundenbefriedigung

Im Mittelpunkt des Handelns steht eine hohe Wertschöpfung für den Kunden. Durch Forcierung technisch und organisatorisch anspruchsvoller Lösungen werden unsere Dienstleistungen und Produkte – bei gleichzeitiger Kostenoptimierung und/oder höherem Kundennutzen – stetig weiterentwickelt. 

Im Sinne der Kundenbegeisterung gehen wir gezielt individualisierte Wege, um unser Leistungsangebot vom Wettbewerb zu differenzieren.

5) Unabhängigkeit im Verbund mit einem funktionierenden Netzwerk

Die CONDOR-Gruppe bietet mit Beratung, Planung und Umsetzung komplette Leistungspakete an. Hierbei bindet die CONDOR-Gruppe (als Systemführer oder im Rahmen von Arbeits-/Projektgemeinschaften) gezielt Partner eines umfangreichen und belastbaren Expertennetzwerkes ein. Gemeinsam mit unseren Partnern können wir unseren Kunden Leistungen aus einer Hand anbieten, die über unser eigenes Portfolio bzw. die eigenen Kapazitäten hinausgehen. Durch die Arbeit im Team mit anderen Unternehmen erweitern wir zugleich beständig die Kompetenzen unserer eigenen Mitarbeiter.

6) Erfolg und Wachstum sind die Grundpfeiler der Entwicklung - Leistung lohnt sich!

Führungskräfte aller Leistungsebenen (Disponenten, Team-/Abteilungsleiter, Regionalbereichsleiter etc.) tragen für ihren Aufgabenbereich die unternehmerische Verantwortung und sind im Sinne kurzer Entscheidungswege Ansprechpartner vor Ort. Im Mittelpunkt ihres Handelns stehen eine nachhaltige Mitarbeiter- und Kundenorientierung, die regelmäßige Verbesserung der internen Geschäftsprozesse und die Weiterentwicklung der Ertragskraft des Unternehmens. Nicht nur der Erfolg des eigenen Bereichs, sondern die Mitwirkung an gemeinsamen Zielsetzungen sind Leistungsparameter, die sich auch im persönlichen Erfolg des Einzelnen widerspiegeln.

7) Gemeinsam erfolgreich sein

Transparenz der Abläufe und Kostenschärfe sowie die Zusammenarbeit über die individuellen Verantwortungsbereiche hinweg sind zwei Seiten von ein und derselben Medaille. Geben und Nehmen müssen im Einklang stehen. Gemeinsamkeit schließt Quer-denken und konstruktive Kritik nicht aus, sondern erfordert sie. Zur konstruktiven Kritik zählen auch die regelmäßige Analyse der Plan-Ist-Abgleiche und die Fehleranalyse. Damit wir lernen und Fehlerwiederholungen vermeiden können, nutzen wir unsere Analyse-Kultur gezielt für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

8) Schonender Umgang mit Ressourcen und praktizierter Arbeitsschutz

Nachhaltiger Erfolg stellt sich nur dann ein, wenn mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen schonend und ökonomisch sinnvoll umgegangen wird. Jeder Mitarbeiter ist in seinem Arbeitsumfeld gefordert, mit den ihm zur Verfügung stehenden Arbeitsmitteln, Ressourcen, Fahrzeugen etc. sorgsam umzugehen. Neben der fortlaufenden Erneuerung des Fuhrparks und der damit kontinuierlichen Senkung des CO2-Ausstoßes je Kilometer wird der Einsatz elektrobetrieibener Fahrzeuge sowie die Nutzung eigener Stromerzeugung ausgebaut. Mit unseren Drohnenprodukten entwickeln wir zudem Lösungen, die national wie international den Einsatz von Helikoptern, Booten und Fahrzeugen mit Verbrennertechnologie reduzieren können. 

9) Praktizierter Arbeitsschutz

Wir fordern und fördern daher das Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltbewußtsein unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer wirtschaftlichen Möglichkeiten. Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit werden konsequent umgesetzt und hinsichtlich ihrer Umsetzung und Wirkbarkeit überprüft, z.B. mit gezielten Kontrollen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sitzungen der Arbeitsschutzausschüsse sowie Verbesserungs-vorschläge unserer Mitarbeiter. Möglichkeiten zur Reduzierung von Unfallgefahren oder langfristigen Schädigungen werden theoretisch und praktisch. Jeder Mitarbeiter ist in seinem persönlichen Arbeitsumfeld für die Beachtung und Förderung von Arbeits- und Umweltschutz aktiv tätig, z.B. durch die arbeitsschutzorientierte Unterweisung neuer Mitarbeiter, den verbrauchsorientierten Einsatz von Kraftfahrzeugen oder die Berücksichtigung des Energieverbrauchs bei techni-schen Investitionsentscheidungen.

Die konsequente Umsetzung der beschriebenen Abläufe und Maßnahmen auf allen Ebenen stellt den Erfolg aller Bemühungen sicher. Jeder Mitarbeiter ist für seinen Arbeitsbereich verantwortlich. Dies gilt auch für die Überwachung von delegierten Teilaufgaben.  Jeder Mitarbeiter hat, stets auf seine Gesundheit und der seiner Kollegen zu achten und aktiv den Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz zu betreiben.

10) Informationssicherheit und Datenschutz

Informationen, Dokumente und Systeme des Unternehmens, seiner Kunden, Mitarbeiter und Partner werden so behandelt, dass die Integrität der Informationen und Vertraulichkeit von Daten bestmöglich gewahrt und der Zugriff auf sie nur auf autorisierte Personen beschränkt wird. Abläufe und Prozesse werden regelmäßig durch interne Datenschutz-auditoren sowie einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten auf Aktualität, Verständlich-keit und Anwendung geprüft. Die Mitarbeiter werden u.a. über jährliche Schulungsprogramme hinsichtlich möglicher Gefahren im Rahmen der Nutzung elektronischer Medien sensibilisiert und geschult. 

11) Einhaltung der Menschenrechte und Förderung der Vielfalt

Die Respektierung und Einhaltung der allgemeinen Menschenrechte werden in jedem Bereich unserer Geschäftstätigkeit eingefordert. Die CONDOR Gruppe lehnt jegliche Form der Zwangs-, Pflicht- und Kinderarbeit ab.

Die CONDOR Gruppe lehnt jegliche Menschenrechtsvergehen kategorisch ab. Wir verpflichten uns, nicht nur Sklaverei und Menschenhandel in unserer eigenen Geschäftstätigkeit zu verhindern, sondern verlangen auch von allen unseren Geschäfts-partnern, keine Menschenrechtsvergehen zu begehen.

Das Engagement der CONDOR Gruppe umfasst umfangreiche Maßnahmen für die Förderung der Integration und gegen Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Religion, Krankheit, körperlichen Gebrechen oder sonstigen Gründen. 

Unser Unternehmenserfolg basiert ganz wesentlich auf der kulturellen Vielfalt unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auf dieser Basis sucht die CONDOR Gruppe (auch international) die geeignetsten Kandidaten für offene Stellen und bietet Talenten eine Reihe von Maßnahmen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung. Gegen diskriminierende Äußerungen und Verhaltensweisen gehen wir mit aller Härte vor. 

12) Alkohol- und Drogenmissbrauch

Suchtkrankheiten werden von der Unternehmensleitung als Krankheit anerkannt.

Ziel der Unternehmensleitung ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und/ oder wiederherzustellen; den Suchtmittelmissbrauch zu verhindern bzw. zu beseitigen; den Betroffenen rechtzeitig Hilfe angedeihen zu lassen und allen Vorgesetzten mit Personalver-antwortung eine verbindliche Verfahrensweise an die Hand zu geben.

Verbot von Alkoholgenuss und sonstiger Rauschmittel

  • Bei der Arbeit und im Betrieb ist der Genuss von alkoholischen Getränken sowie der Genuss sonstiger Rauschmittel nicht gestattet.
  • Das Betreten des Betriebes oder des Dienstortes im alkoholisierten Zustand oder sonstigem Rauschzustand ist untersagt.
  • Zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter und der betrieblichen Anlagen ist die Mitnahme von alkoholischen Getränken jeder Art sowie sonstiger berauschender Mittel in den Betrieb verboten. 
  • Mitarbeiter/innen dürfen sich durch Alkoholgenuss nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
  • Verantwortlichkeit der Führungskräfte: Mitarbeiter/innen, die infolge Alkoholge-nusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen mit Arbeiten nicht beschäftigt werden. Dasselbe gilt für Mitarbeiter/innen, die nicht in der Lage sind, ihre Arbeits-leistung ordnungsgemäß zu erbringen.
  • Der Genuss, die Verteilung oder der Verkauf von illegalen Drogen und / oder berau-schenden (illegalen) Mitteln wird mit allen Mitteln bekämpft und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten geahndet.

Stand: 21.02.2024

Im Rahmen der Umsetzung unserer Compliance Strategie haben wir umfangreiche Maßnahmen zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens unseres Unternehmens eingerichtet. Diese Maßnahmen dienen ebenso der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Die Zielsetzung richtet sich an unsere Führungskräfte aller Ebenen, an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Vertretungsorgane sowie auch an unsere Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten, Leistungspartner).

Ein wesentliches Element unserer Compliance-Strategie ist die Einrichtung und Nutzung eines webbasierten internen Hinweisgebersystems – der CONDOR Hintbox. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Unternehmens sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten und Kunden usw.) haben darüber die Möglichkeit, zeit- und ortsunabhängig Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien – auch vollständig anonym – abzugeben.

Zuständig für die Bearbeitung von Meldungen ist zunächst unsere Rechtsabteilung, deren ureigene Aufgabe die Umsetzung und Überwachung der Einhaltung aller Regelungen und Gesetze sowie die Abwehr von Verstößen gegen dieselben ist. Die Rechtsabteilung steht grundsätzlich allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Geschäftspartner persönlich, telefonisch, per Brief oder auch E-Mail für alle Fragen im Zusammenhang mit Compliance-Themen zur Verfügung.

CONDOR strebt eine offene Kommunikationskultur an, bei der Fehler offen angesprochen werden können. Bevor Sie eine Meldung über das Hinweisgebersystem abgeben, überlegen Sie also zunächst, ob Sie sich stattdessen an Ihre Vorgesetzten oder Geschäftspartner wenden können und Ihre Bedenken mit diesen teilen können.

Wenn Sie aber das Gefühl haben, dass Sie sich nicht an Ihre Vorgesetzten oder Geschäftspartner wenden können, nutzen Sie gerne die CONDOR Hintbox. Diese finden Sie unter condor.hintbox.de.