Ab 1.01. Rauchmelderpflicht in NRW!

  Essen   (tp)

Am 1. Januar greift in NRW nach einer mehr als dreijährigen Übergangsphase die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte.

Seit 2013 haben die einzelnen Bundesländer beginnend mit Rheinland-Pfalz die Rauchmelderpflicht auch für Privathaushalte eingeführt. Seit Oktober 2016 besteht diese Pflicht bundesweit.

In Nordrhein-Westfalen endet die seit 2013 bestehende Übergangsphase mit dem 31.12.216. Das bedeutet für alle Privathaushalte, dass ab dem 1. Januar die bezeichneten Räumlichkeiten fachgerecht mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen.

Während die Bundesländer in der letztendlichen Ausgestaltung der Rauchmelderpflicht weitestgehend frei sind, sind dennoch einheitlich Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure (Fluchtwege) mit Rauchmeldern auszustatten. Wer die Rauchmelderpflicht missachtet, riskiert im Schadensfalle seinen Versicherungsschutz.

Weitere Informationen finden Sie in dem Online-Magazin RAUCHMELDUNGEN sowie u.a. auf dieser CONDOR-Webseite.

Ansprechpartner:

Thomas Sieg: t.sieg@condor-sicherheit.de
Dirk Gebicke: d.gebicke@condor-sicherheit.de

Telefon (0201) 841 53-0

CONDOR Schutz- und Sicherheitsdienst GmbH
Ruhrtalstraße 81, D-45239 Essen

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