Seit 2013 haben die einzelnen Bundesländer beginnend mit Rheinland-Pfalz die Rauchmelderpflicht auch für Privathaushalte eingeführt. Seit Oktober 2016 besteht diese Pflicht bundesweit.
In Nordrhein-Westfalen endet die seit 2013 bestehende Übergangsphase mit dem 31.12.216. Das bedeutet für alle Privathaushalte, dass ab dem 1. Januar die bezeichneten Räumlichkeiten fachgerecht mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen.
Während die Bundesländer in der letztendlichen Ausgestaltung der Rauchmelderpflicht weitestgehend frei sind, sind dennoch einheitlich Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure (Fluchtwege) mit Rauchmeldern auszustatten. Wer die Rauchmelderpflicht missachtet, riskiert im Schadensfalle seinen Versicherungsschutz.
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