CONDOR IMS – Zulassung zur Bewachung von Seeschiffen

„Zur Sicherung der Lieferketten leisten wir weltweit einen nachhaltigen Beitrag“, betont der CONDOR IMS Geschäftsführer Cornelius Toussaint.

„Wir sind stolz, erneut als zugelassenes Unternehmen bewaffnete maritime Sicherheitsdienstleistungen weltweit durchführen zu können“, so Toussaint.

Seit Ende Dezember 2021 ist die CONDOR International and Maritime Services (CONDOR IMS GmbH) erneut für die Bewachung von Seeschiffen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen.

Damit gehört das in Essen ansässige Unternehmen zu den wenigen deutschen Pionieren, die das Verfahren zur Abwehr äußerer Gefahren auf Seeschiffen erfolgreich absolviert haben. „Auf der BAFA-Liste befinden sich exakt drei Unternehmen. Zwei davon kommen aus Deutschland“, betont Cornelius Toussaint, Geschäftsführer der CONDOR IMS. „Wir erfüllen die strengen BAFA-Auflagen und tragen damit nachhaltig zur Sicherung der Lieferketten bei.“  

„Um den besonderen Erfordernissen der Bewachung von Seeschiffen Rechnung zu tragen, ist das Gewerbe seit März 2013 einer Zulassungspflicht unterworfen worden“, so Toussaint weiter. Private Sicherheitsunternehmen, die bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten, benötigen seit Dezember 2013 – unabhängig vom Sitz ihrer Niederlassung – eine BAFA-Genehmigung. Diese erfolgt im Benehmen mit der Bundespolizei (BPOL), die vor allem die spezifischen Verfahrensabläufe und die maritimen Anforderungen prüft. 

Gleichermaßen müssen deutsche Sicherheitsunternehmen auch dann einen Antrag auf Zulassung stellen, wenn sie Sicherheitsdienstleistungen auf Schiffen, die unter anderen Flaggen in internationalen Gewässern fahren, anbieten wollen. „Mit den Regelungen des § 31 Gewerbeordnung werden besondere Anforderungen an die betriebliche Organisation gestellt, die nochmals deutlich über die ISO 9001 Zertifizierung hinaus gehen. Unser Unternehmen, die Verfahrensabläufe und die fachliche sowie persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung und der mit dem bewaffneten maritimen Einsatz betrauten Personen stehen Einsatzanforderungen berechtigte Zulassungsverfahren zusammen. 

Die Erfüllung dieser Anforderungen prüft das BAFA im Benehmen mit der Bundespolizei nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Prüfung erfolgt dabei unternehmensbezogen, d. h. das BAFA und die Bundespolizei prüfen die betriebliche Organisation und die Verfahrensabläufe im Unternehmen sowie die Anforderungen an den zum Verantwortlichen benannten leitenden Angestellten. „Wir sind stolz, erneut als zugelassenes Unternehmen bewaffnete maritime Sicherheitsdienstleistungen weltweit durchführen zu können“, so Toussaint abschließend. 

Hintergrundinformationen CONDOR Gruppe:

Seit 1978 sorgt CONDOR vom Sitz der Hauptverwaltung in Essen für Schutz und Sicherheit. Rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen an 15 Standorten im gesamten Bundesgebiet und im Ausland für die Sicherheit von Privatpersonen, Geschäftskunden, öffentlichen Einrichtungen und in der Kritischen Infrastruktur. 

Bundesweit ist CONDOR präqualifiziert für die Sicherung von Gleisbaustellen der Deutschen Bahn AG. Darüber hinaus ist CONDOR in diesem Bereich für eine Vielzahl von Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Deutschland und im europäischen Ausland tätig. 

Allein in Essen werden durch den Geschäftsbereich Schutz und Sicherheit mehr als 6.000 Alarm-, GPS- und Videokunden über die dortige vom VdS Schadenverhütung anerkannte Notruf- und Serviceleitstelle 24 Stunden / 365 Tage betreut.

Neben maritimen Sicherheitsdienstleistungen für die Seeschifffahrt und Häfen ist CONDOR mit dem Geschäftsbereich Aviation an verschiedenen Flughäfen und Standorten in Deutschland für die Passagier-, Gepäck- und Frachtkontrolle sowie die Sicherheit der Flughafeninfrastruktur zuständig (§§ 5, 8 und 9 LuftSiG) 

Von der Ausbildung von Piloten, über die Durchführung von Flugaufträgen bis hin zum Vertrieb von Hard- und Software ist CONDOR zudem führend im Bereich der UAV-Technologie (Drohnen). Neben klassischen Coptersystemen bietet CONDOR 24/7-Security Drohnen ebenso wie VTOL-Systeme zur Strecken- und Flächenüberwachung bzw. Inspektion an.

Von der Risikoanalyse über die gemeinsame Maßnahmenerstellung bis hin zu Umsetzung und Betreuung unterstützt die CONDOR-Gruppe ihre Kunden in dem Auftrag, Menschen, Fracht oder Energie zu schützen, sicher und gefahrlos zu transportieren und die dafür notwendige Kommunikation zu gewährleisten.

Seit 1984 wird die CONDOR-Gruppe durch die Familie Toussaint als Gesellschafter und Geschäftsführer vertreten. Stephan und Cornelius Toussaint als aktive geschäftsführende Gesellschafter führen das Unternehmen in der zweiten Generation seit 1997.

Weitere Informationen siehe: www.condor-sicherheit.de    
Weitere Informationen zum Bereich GPS-Tracking: www.eurotraffic.biz    
Weitere Informationen zum Bereich UAV / Drohnen: www.condor-solutions.de   
Weitere Informationen zum Bereich VTOL-Songbird: www.germandrones.com     
Weitere Informationen zur Festen Absperrung: www.spot-group.eu   


Ansprechpartner:

Oliver Arning
Leiter Unternehmenskommunikation

Ruhrtalstraße 81
45239 Essen

Tel.       0201 / 84 153-113
Fax      0201 / 84 153-151
E-Mail:   
Web.:    www.condor-sicherheit.de   

Geschäftsführende Gesellschafter:             Cornelius Toussaint / Stephan Toussaint

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